Anmeldung und Gebühren
Eine Anmeldung zum Tanzunterricht zu jeder Zeit möglich und erfolgt in schriftlicher Form.
Mit Zustandekommen des Vertrags ist die erste Kursgebühr laut aktueller Preisliste fällig.
Es gelten die Preise gemäß unserer aktuellen Preisliste.
Mindestvertragsdauer: 3 Monate.
Eine Anpassung der Kursgebühren wird mit einem Vorlauf von mindestens vier Wochen bekanntgegeben.
Zahlungsweise
Die Anmeldenden richten einen monatlichen Dauerauftrag ein – bevorzugt zwischen dem 1. und dem 20. des jeweiligen Monats.
Konto Stephanie Groß // Postbank
IBAN DE 67 700 100 800 45 99 49 803
BIC PBNKDEFF
Betreff: Name des Kindes
BARZAHLUNG ist nur möglich mit dem passenden Kursbeitrag in einem beschrifteten Kuvert.
Versicherungsschutz/ Haftung
Mit Abschluss des Vertrages besteht für die Teilnehmer Versicherungsschutz gemäß den Bedingungen der Ostangler Versicherungen.
Darüber hinaus haftet die Inhaberin nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung der Kurse hervorgerufen werden, soweit hier nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen sind.
Eine Haftung für fremdes Verschulden, gemäß §276, 278 BGB ist, soweit keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, ausgeschlossen. Für Unfälle während Veranstaltungen und auf dem Weg zu und von den Unterrichtsräumen sowie für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen übernimmt die Tanzfiliale keine Haftung.
Schulferien
Während der Schulferien des Freistaates Bayern sowie an gesetzlichen Feiertagen und schulfreien Tagen entfällt der Unterricht.
Anderes wird rechtzeitig angekündigt.
Es gelten drei Monate Kündigungsfrist. Die Kündigung muss schriftlich und spätestens bis zum letzten des davor liegenden Monats eingegangen sein.
Der Vertrag kann ferner jederzeit und außerordentlich durch die Tanzfiliale gekündigt werden, sofern wichtige Gründe vorliegen (z.B. Änderungen der Raumsituation, Ausfall des Kursleiters, Nichteinhaltung von Verpflichtungen oder Verstöße gegen gute Sitten des Anmeldenden oder Teilnehmers). Die Teilnahme kann jederzeit verweigert werden und eine außerordentliche Kündigung durch die Tanzfiliale erfolgen, wenn eine grobe Störung durch den Anmeldenden oder den Teilnehmer vorliegt
Kommt eine Gruppe aufgrund mangelnder Teilnehmer nicht zustande, wird eine Alternativlösung gesucht. Ist dies nicht möglich oder liegen andere, von der Tanzfiliale nicht vertretbare Gründe vor, kann der Vertrag von Seiten der Tanzfiliale gekündigt werden.
Es gibt keinen Anspruch auf anteilige Erstattung der Kursgebühren.
Stundenausfall
Bei Ausfall durch den Kursleiter wird nach Möglichkeit eine Vertretung gestellt. Ist dies nicht möglich, bieten wir einen Ersatztermin an. Bei Stundenausfall durch höhere Gewalt ist das Studio nicht regresspflichtig.
Im Schuljahr werden 34 wöchentliche Tanzeinheiten während der 38 Schulwochen zugesichert.
Ist der Teilnehmer aus privaten Gründen verhindert, hat er die Möglichkeit die Stunde im zeitlichen Rahmen seines Vertrages zu einem anderen Termin vor- oder nachzuholen.
Sonstiges
Für Irrtümer und Druckfehler wird keine Haftung übernommen.
Sind diese Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.